Rechtsanwalt für Designrecht
Dr. jur. Stephan Hase, LLM. Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Designrecht.
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Das Designrecht
Das Designrecht (früher „Geschmacksmusterrecht“ genannt) ist keineswegs auf den Modebereich beschränkt. Auch für Krankenhausbesteckwagen, Stühle, Messer, für Radfelgen und Industriefilter gibt es geschützte Designs. Selbst für Industrieschornsteine gibt es Designschutz. Für Mode-, Porzellan-, Keramik-, Glas und Tonwaren ist Designschutz üblich. Gleiches gilt für Stoffe, Tapeten und dergleichen.
Ebenso wie die technischen und Kennzeichnungsschutzrechte gewährt das Design seinem Inhaber einen absoluten Nachahmungsschutz. Demgemäß lassen sich durch Form- und/oder Farbgebung ganz individuelle Produkte vorzüglich generieren. Der VW Käfer oder der Citroën 2 CV geben durch ihre Form dem Produkt schon auf weite Distanz die unverwechselbare Individualität.
Eine Prüfung auf Neuheit und Eigentümlichkeit (Unterscheidungskraft) findet im Anmeldeverfahren zum Designschutz nicht statt. Die Schutzdauer des Designs beträgt 20 Jahre ab Anmeldung.
Lassen Sie sich von mir über die vielfältigen Möglichkeiten des Designschutzes beraten.
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Dr. Stephan Hase
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