Rechtsanwalt für Kennzeichenrecht
Dr. jur. Stephan Hase, LLM. Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kennzeichenrecht.
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Das Kennzeichenrecht
Eine Packung Waschmittel mit dem Aufdruck „Waschmittel“ ist nichtssagend. Niemand kann sich darunter etwas vorstellen. Ein Waschmittel mit dem Aufdruck „Persil“ hingegen ist jedermann bekannt. Mit der Marke verknüpfen sich beim Verbraucher Vorstellungen von Qualität, Nutzbarkeit, Langlebigkeit, Preis-Leistungsverhältnis etc. Kennzeichen sind dazu da, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu identifizieren. In der Vorstellungswelt der Verbraucher soll durch das Kennzeichen eine Projektion betreffend das Produkt oder die Dienstleistung geschaffen werden, die eine neuerliche Begutachtung überflüssig macht (Erinnerungswert). Je stärker die durch das Kennzeichen geschaffene Individualität ist, desto besser kann sich das Produkt/die Dienstleistung im Markt durchsetzen.
Der Markenschutz beginnt erst mit der Eintragung im Markenregister, es sei denn, dass die Marke bereits Verkehrsgeltung erlangt hat. Geschützte geschäftliche Bezeichnungen (Name, Firma eines Unternehmens) entstehen mit Benutzungsaufnahme, wobei bei Logos noch eine Verkehrsbekanntheit hinzukommen muss. Auch der Kennzeichenschutz bringt für seinen Inhaber ein Benutzungsmonopol mit absoluten Verbietungsrechten gegen Dritte.
Gerne berate ich Sie, wie Sie Ihr Unternehmen, Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung optimal kennzeichnungsrechtlich schützen können.
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